Nationale Drehscheibe Ammoniak

Reduktion der Ammoniakverluste aus der Landwirtschaft

Unsere Arbeitsweise

Welche Anforderungen stellt die Nationale Drehscheibe Ammoniak, um eine Empfehlung für Massnahmen abzugeben?

Die Drehscheibe Ammoniak hat in einem Dokument die Anforderungen zusammengestellt, die für die Bewertung von emissionsmindernden Techniken (im Hinblick auf Ammoniakemissionen) durch die Drehscheibe Ammoniak gelten.  
Dokument der Drehscheibe: hier

Im Dokument werden mögliche Verfahren zum Nachweis einer Reduktion von Ammoniakemissionen erläutert, es werden Vor- und Nachteile der Verfahren aufgezeigt und die Verfahren im Hinblick auf die Aussagekraft zum Nachweis einer Emissionsreduktion bewertet. 

Dieses Dokument zeigt die Kriterien auf, welche die Drehscheibe zur Bewertung der Emissionsreduktion verwendet und die in die Empfehlungen grün, orange oder rot einfliessen. 

In der folgenden Tabelle sind die verschiedenen Verfahren 1 bis 7 zum Nachweis der Wirksamkeit einer Technik hinsichtlich Emissionsreduktion von Ammoniak gewichtet. Für eine Empfehlung grün muss die Emissionsreduktion grundsätzlich mit dem Verfahren 1 oder 2 nachgewiesen sein. Zudem muss die Umsetzbarkeit unter Praxisbedingungen in der Schweiz gegeben und die Anforderungen an das Tierwohl erfüllt sein.
 

1Die Rav Liste ist seit dem 01.01.2024 nicht mehr gültig. Sie wurde abgelöst durch die Umweltverordnung, Anhang 5 (‘Omgevingsregeling’, ‘Bijlage V; wetten.overheid.nl/BWBR0045528/2024-07-01; 05.08.2024).

Unser Anspruch ist, dass unsere Empfehlungen fachlich und wissenschaftlich gut begründet sind. Unsere Empfehlungen sollen die Grundlage für gute und langfristige Entscheidungen bieten. Wir sind zurückhaltend mit Empfehlungen, wenn die fachlichen bzw. wissenschaftlichen Grundlagen fehlen. 

Neue Massnahmen zur Evaluation: Die Nationale Drehscheibe Ammoniak prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen nach den Kriterien gemäss dem Dokument Nachweis Emissionsreduktion. Je mehr fundierte Grundlagen vorhanden sind, desto besser und rascher kann die Nationale Drehscheibe Ammoniak die Prüfung vornehmen. Die Nationale Drehscheibe Ammoniak kann keine Untersuchungen zu Massnahmen durchführen oder finanzieren.

Was bedeuten die Empfehlungen und wie kommen sie zustande?

Die Massnahmen werden in die folgenden drei Kategorien aufgeteilt. Sowohl für grüne als auch für orange Massnahmen wird für die Installation und die Umsetzung eine Begleitungs-/Fachpersonen empfohlen.

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grün Von der Nationalen Drehscheibe Ammoniak zur Umsetzung empfohlen, das heisst, folgende Kriterien sind alle erfüllt:
  • Emissionsreduktion ist wissenschaftlich nachgewiesen (mit Messdaten erhoben unter Praxisbedingungen mittels Fall-Kontroll-Ansatz, im Emissionsversuchsstall; Verfahren 1) oder mit Messdaten erhoben unter Praxisbedingungen mittels Fall-Kontroll-Ansatz, in einem Praxisbetrieb für Schweine oder Geflügel; Verfahren 2) [1] oder
    ausreichende Indizien [2] liegen vor, dass die Wirkung gegeben ist, 
  • Tierschutz/Tierwohl ist erfüllt (definitive Bewilligung BLV liegt vor).
  • Produkt ist vom BLW zugelassen (sofern Zulassung durch BLW notwendig).

 

orange                  Die Umsetzung ist von der Nationalen Drehscheibe Ammoniak im Einzelfall empfohlen, wenn Folgendes zutrifft: 
Die Kriterien für grün sind nicht alle erfüllt, z. B.: 
  • Messdaten der Verfahren 1 oder 2 fehlen, jedoch liegen Messdaten eines der Verfahren 3-7 vor (vgl. Anforderungen an Verfahren zum Nachweis einer Reduktion von Ammoniakemissionen aus Nutztierställen [1]) und weisen eine Wirkung hinsichtlich Emissionsreduktion nach oder 
  • eine Reduktion wird prinzipiell angenommen (Prinzip wird von ExpertInnen als emissionsmindernd beurteilt); 
  • Tierschutz/Tierwohl: es liegt nur eine provisorische Bewilligung BLV vor.

 

rot Umsetzung ist von der Nationalen Drehscheibe Ammoniak nicht empfohlen, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
  • Emissionsreduktion ist nicht belegt (keine Daten) oder Messungen zeigen, dass keine Wirkung vorhanden ist oder eine Wirkung durch Analogieschluss wird ausgeschlossen;
  • Produkt ist vom BLW (noch) nicht zugelassen (sofern Zulassung durch BLW notwendig);
  • Tierschutz/Tierwohl ist nicht abgeklärt oder erfüllt/gegeben (Produkt darf nicht in Verkehr gebracht werden, da die Bewilligung BLV fehlt oder abgelehnt wurde).

 

Die Praxistauglichkeit wird durch die NDA diskutiert. Die Beurteilung fliesst aber nicht in die Farbgebung ein. Ob ein Produkt praxistauglich ist, liegt in der Verantwortung des Herstellers/des Verkäufers. Wenn aber konkrete Hinweise auf Probleme mit der Praxistauglichkeit vorliegen, behält sich die NDA vor, eine Empfehlung (grün) zu sistieren.


[1] Vgl. https://www.ammoniak.ch/files/Downloads/Dokumente_Beurteilung_Faktenblaetter/Nachweis_Emissionsreduktion_Grundlagen_Bewertung_20250124.pdf

[2] Ausreichende Indizien liegen dann vor, wenn aufgrund von grundlegenden Mechanismen eine Emissionsminderung mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, und wenn sich die Sachverständigen diesbezüglich einig sind.