In 21 Kantonen liefen Ressourcenprojekte im Bereich Ammoniak: Stand und Links zu den Projekten und Berichten
Seit 2021 setzen die Zentralschweizer Kantone das Ressourcenprojekt Ammoniak und Geruch Zentralschweiz um.
Zahlreiche Kantone haben in ihren Massnahmenplänen Luftreinhaltung Massnahmen im Bereich Landwirtschaft und Ammoniak vorgesehen. Bei anderen Kantonen steht dieses Thema aktuell nicht im Fokus. Überblick über die Massnahmenpläne der Kantone.
Kanton Luzern, Massnahmenplan Luftreinhaltung, Teilplan Ammoniak: Im Massnahmenplan II von 2020 legt der Kanton Luzern neun Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen fest. Wenn diese Massnahmen vollumfänglich umgesetzt werden, können die Ammoniakemissionen aus der Luzerner Landwirtschaft bis 2030 um rund 20 % gegenüber dem Referenzjahr 2014 reduziert werden.
Folgende Massnahmen wurden beschlossen:
M1: Abdeckung offener Güllelager
M2: Ammoniakreduktion bei Stallbauten
M3: Information und Beratung (Fachexperte Ammoniak)
M4: Fütterung der Schweine mit eiweissreduziertem Futter
M5: Emissionsmindernde Gülleausbringung (emissionsmindernde Verfahren, Verdünnung Gülle)
M6: Ammoniakreduktion mit gesteigertem Weideanteil
M7: Kommunikation Politik und Gesellschaft
M8: Anträge an den Bund zur Ammoniakreduktion
M9: Erfolgskontrolle und Überprüfung des Teilplans Ammoniak
Webseite der Fachstelle Ammoniak Luzern (Präsentationen, Fachartikel, Links)
Der Massnahmenplan sieht einerseits das Abdecken offener Güllebehälter und andererseits die Förderung des Schleppschlauchverfahrens vor.
Kanton Zürich, ab 2008, revidiert 2016: Massnahmenplan Luftreinhaltung
Der Massnahmenplan sieht eine Vorbildpflicht öffentlicher Betriebe bezüglich Ammoniakemissionen vor. Dabei wird auf landwirtschaftlichen Nutzflächen die Anwendung von emissionsarmen Ausbringtechniken gefordert, soweit dies die örtlichen Gegebenheiten zulassen. Von der Massnahme betroffen sind sowohl Landwirtschaftsbetriebe des Kantons wie auch Betriebe, welche Land gepachtet haben, das sich im Eigentum des Kantons befindet. Weiter werden unter Einbezug der betroffenen Kreise Möglichkeiten der Verminderung von Ammoniak-Emissionen von Landwirtschaftsbetrieben im nahen Umfeld von Naturschutzgebieten geprüft. Für grosse Schweine- und Geflügelställe gilt zudem die Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung (§ 17a). 1) Neue Tierhaltungsanlagen für Schweine und Geflügel sind so zu betreiben, dass die Ammoniakemissionen aus geschlossenen Ställen mit kontrollierter Lüftung 650 kg/Jahr nicht überschreiten. 2) Bestehende Tierhaltungsanlagen für Schweine und Geflügel sind so zu betreiben, dass die Ammoniakemissionen aus geschlossenen Ställen mit kontrollierter Lüftung 1300 kg/Jahr nicht überschreiten.
Artikel "Zu hoher Ammoniakverlust aus Güllegruben" (Juli 2017); ZUP-Artikel Emissionsmessungen Güllelager (Juli 2019); Hauptbericht Emissionsmessungen Güllelager (2019)
Schwerpunkte sind: Emissionsmindernde Ausbringtechnik (zusätzlich zu Ressourceneffizienzbeiträgen kantonaler Förderbeitrag für Schleppschuh); Ammoniakverluste bei Ställen und Laufhöfen begrenzen bei baulichen Vorhaben (teilweise Pflicht): N- Optimierte Fütterung bei Schweinen (keine Beiträge, evtl. ab 2022 obligatorisch)