Nationale Drehscheibe Ammoniak

Reduktion der Ammoniakverluste aus der Landwirtschaft

Obligatorische Massnahmen gemäss LRV

Das Umweltziel Landwirtschaft bezüglich Ammoniak ist trotz der Umsetzung von Ammoniak-Ressourcenprojekten in 21 Kantonen bei weitem nicht erreicht. Zahlreiche Kantone diskutieren deshalb, mit welchen Massnahmen die Emissionen weiter gesenkt werden sollen. Mehrere Kantone setzen Massnahmenpläne Luft um, die auch Massnahmen zur Reduktion landwirtschaftlicher Ammoniakemissionen beinhalten. Der Vollzug der Massnahmen erfolgt durch die kantonalen Fachstellen für Strukturverbesserungen.

Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) sind die folgenden Massnahmen Pflicht:

Abdeckung von Güllelagern
Seit dem 01. Januar 2022 ist die Abdeckung von Güllelagern gemäss der Luftreinhalteverordnung (LRV) Pflicht. Alle Informationen dazu kann man dem Merkblatt "Abdeckung von Güllelagern zur Reduktion von Emissionen" von der KOLAS und KVU entnehmen.

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Emissionsmindernde Gülleausbringverfahren

Seit dem 01. Januar 2024 wird gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) das Ausbringen von Gülle mit emissionsmindernden Verfahren Pflicht. Das Merkblatt "Emissionsmindernde Ausbringverfahren" der Agridea liefert grundlegende Informationen zur emissonsarmen Gülleausbringtechnik. Ausserdem gibt es hier weiteres Material zum Studieren zum Vollzug Schleppschlauch.

Die Anwendung vom Schleppschlauch in Hanglagen

Das Obligatorium für emissionsmindernde Ausbringverfahren schreibt seit dem 01. Januar 2024 vor, dass Gülle auf Hanglagen bis 18 % Neigung mit einer emissionsmindernden Ausbringtechnik wie beispielsweise dem Schleppschlauch ausgebracht werden muss. Der Einsastz vom Schleppschlauch in solchen Hanglagen wird jedoch immer wieder diskutiert. Fragen zu der Problematik hat ein Lohnunternehmer folgendermassen beantwortet:

  1. Das Problem ist, dass bei Fahrten entlang am Hang bei den oberen Schläuchen wenig, bis gar keine Gülle herausfliesst. Bei den unteren Schläuchen dann aber entsprechend mehr. Können Sie diese Aussage bestätigen? Falls ja, ab welcher Hangneigung tritt dieses Problem auf?
    Diese Aussage kann nur begrenzt bestätigt werden und hängt unter anderem davon ab, ob die Lochscheiben im Verteiler auf die Pumpleistung abgestimmt sind. Dadurch wird im Schneidkopf ein Überdruck erzeugt, worauf durch alle Schläuche praktisch dieselbe Menge an Gülle durchfliesst. Wenn man grössere Arbeitsbreiten verwendet, werden oft zwei Schneidköpfe verbaut. Das Problem wird dadurch zusätzlich entschärft, da die Schlauchlängen kürzer werden.
     
  2. Was gibt es für weitere Lösungen?
    Die Anlagen können beispielsweise mit einem Hangausgleich ausgestattet werden. Damit kann das Gestänge etwas gegen den Hang ausgeglichen werden. Zusätzlich sollte die Pumpstation genügend Menge zum Verteiler bringen, wordurch der oben beschriebene Effekt eintritt. Für eine beispielsweise 15 Meter breite Anlage wird empfohlen zwei Schneidköpfe zu verbauen.
     
  3. Bis zu wie viel Prozent Hangneigung kann Gülle mit dem Schleppschlauch korrekt ausgebracht werden (20 % der Bodenoberfläche mit Gülle bedeckt und Gülle regelmässig verteilt)?
    In Prozent ist dies schwierig zu beantworten. Es sollte aber nur gefahren werden, wenn der Boden griffig genug ist. Meistens ist der begrenzende Faktor, dass die Grasnarbe durch den Schlepper geschädigt wird, da das Ziehen vom Schlauch und das Gewicht des Verteilers nicht unterschätzt werden sollte.

 

In folgenden Artikeln können weitere Informationen gefunden werden: