Nationale Drehscheibe Ammoniak

Reduktion der Ammoniakverluste aus der Landwirtschaft

Massnahmen Hofdünger

Das Umweltziel Landwirtschaft bezüglich Ammoniak ist trotz der Umsetzung von Ammoniak-Ressourcenprojekten in 21 Kantonen bei weitem nicht erreicht. Zahlreiche Kantone diskutieren deshalb, mit welchen Massnahmen die Emissionen weiter gesenkt werden sollen. Mehrere Kantone setzen Massnahmenpläne Luft um, die auch Massnahmen zur Reduktion landwirtschaftlicher Ammoniakemissionen beinhalten. Der Vollzug der Massnahmen erfolgt durch die kantonalen Fachstellen für Strukturverbesserungen.

 Pflicht: Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) ist die Abdeckung von Güllelagern ab 1. Januar 2022 und das Ausbringen der Gülle mit emissionsmindernden Verfahren ab 1. Januar 2024 Pflicht. Weitere Informationen zum Vollzug Schleppschlauch.

Die Liste unten zeigt auf, ob und wenn ja welche Massnahmen im Bereich Hofdünger heute (Stand Februar 2024) von Bund, Forschung und Kantonen zur Umsetzung empfohlen werden. Damit sich die Wirkung der aufgeführten Massnahmen optimal entfalten kann, macht es Sinn die gesamte Hofdüngerkette zu berücksichtigen. Die Massnahmenliste wird laufend von Forschung und Behörden geprüft und nachgeführt.

Die Massnahmen werden jeweils in die folgenden drei Kategorien aufgeteilt:

  1. Von Bund und Forschung generell zur breiten Unterstützung ohne Einzelfallprüfung in der Schweiz empfohlene Massnahmen
  2. Von Bund und Forschung nach vorgängiger fallspezifischer Prüfung zur Umsetzung in der Schweiz empfohlene Massnahmen (In der Regel ist eine fachliche wissenschaftliche Begleitung durch eine anerkannte Forschungsinstitution oder Fachbehörden nötig)
  3. Von Bund und Forschung zurzeit in der Schweiz nicht zur Umsetzung empfohlene Massnahmen (Emissionsreduktion ist nicht wissenschaftlich bestätigt, die Erfahrungen in der Praxis fehlen oder andere Gründe wie bspw. hoher Energiebedarf sprechen dagegen)
  • Alle
  • Umsetzung empfohlen
  • Umsetzung fallspezifisch
  • Umsetzung nicht empfohlen

Häufiges Entmisten

Begründung und Bemerkungen
Die Reinigung eines planbefestigten Bodens an sich ohne weitere Massnahmen hat möglicherweise keinen Einfluss auf die NH3-Emissionen aus einem Laufstall oder Laufhof [1-4]. Entscheidend für die NH3-Freisetzung ist, dass der Harn sofort in ein geschlossenes Güllelager abfliessen kann. Aus Gründen der Tiersauberkeit und Klauengesundheit ist häufiges Entmisten jedoch generell zu empfehlen.

Agroscope variiert bei den Untersuchungen im Emissionsversuchsstall u.a. auch die Schieberfrequenz auf planbefestigten Laufflächen. Anfang 2018 sind noch keine keine Ergebnisse bekannt.

Ansäuerung der Gülle

Minderungsprinzip und Beschreibung
Ziel ist das Absenken des pH-Werts der Gülle auf einen Wert von rund 5.5. In diesem pH-Bereich liegt der Ammoniak grösstenteils als nichtflüchtiges Ammonium vor und verbleibt in der Gülle. Die Ansäuerung kann im Stall, bei der Lagerung oder bei der Ausbringung erfolgen.

Begründung und Bemerkungen
Grundsätzlich wurde die emissionsmindernde Wirkung von der Forschung bestätigt. Eine Literaturstudie zur Ansäuerung von Gülle ist an der HAFL durchgeführt worden (Auftraggeber BAFU, siehe Link unten). Die Studie bestätigt das Potenzial dieser Massnahme. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ansäuerung ist jedoch, dass die Exkremente unmittelbar nach der Ausscheidung in ein Milieu mit niedrigem pH-Wert gelangen. Dies dürfte in der Praxis für Rindvieh nur bei Systemen mit raschem Harnabfluss (planbefestigten Böden mit Quergefälle und alle zwei Stunden automatisch laufenden Schieber) oder einem gut gereinigten Vollspaltenboden gegeben sein. Auf den Stufen Lagerung und Ausbringung von Gülle beträgt die Emissionsminderung für NH3 rund 50 % bis mehr als 90 % bzw. 50 bis 60 %, wobei in einigen Versuchen auch niedrigere Werte gemessen wurden.

Bauliche Anlagen zur Gülleansäuerung können ab 2021 im Rahmen von Strukturverbesserungsbeiträgen unterstützt werden. Dabei zahlen Bund und Kanton Beiträge bis maximal 75 % der anrechenbaren Kosten, sowie einen Investitionskredit von maximal 50 % der verbleibenden Kosten. Nähere Informationen geben die zuständigen kantonalen Behörden (Abteilung Strukturverbesserungen/Meliorationen).

Die Umsetzung der Massnahme Güllansäuerung ist mit erheblichem technischem und organisatorischen Aufwand verbunden, zudem müssen spezifische Sicherheitskonzepte umgesetzt werden. Sie ist deshalb nicht für jeden Betrieb zu empfehlen. Die Einführung des Ansatzes in die Schweizer Praxis soll gemäss BLW behutsam und fachlich eng begleitet erfolgen.

Auf dem Holzhof in Neuenkirch LU wurde im Jahr 2021 die erste Pilotanlage der Schweiz in Betrieb genommen. Angesäuert wird die Gülle eines neuen Mastschweinestalles mit rund 400 Plätzen und die Gülle des bestehenden, modifizierten Milchviehstalles. Die HAFL begleitet den Betrieb in den nächsten Jahren wissenschaftlich. Untersucht werden unter anderem Fragen zur Arbeitssicherheit- und Arbeitswirtschaft, sowie die Auswirkungen der angesäuerten Gülle auf die Pflanzen und den Boden.
Mehr dazu erfahren Sie unter der Rubrik Praxisbeispiele (Portrait mit Film).

Download
Artikel LANDfreund 2021
Gutachten im Auftrag des Umwelt Bundesamtes Deutschland
Studie HAFL zu Gülleansäuerung

Separierung von Gülle in Dünngülle und Feststoffe

Minderungsprinzip und Beschreibung
Mit der Gülleseparierung wird die Fest- und Flüssigphase der Gülle getrennt. Das Minderungsprinzip liegt nicht bei der Gülleseparierung an sich. Die flüssige Phase ist aber für die Ausbringung mit den emissionsmindernden Ausbringverfahren wie Schleppschlauch oder Schleppschuh in der Anwendung einfacher zu handhaben als unbehandelte Gülle. Ausserdem dringt Dünngülle schneller in den Boden ein, somit verkürzt sich die mögliche Zeitdauer von Emissionen.

Begründung und Bemerkungen
Es gibt keine gesicherten wissenschaftlichen Daten zur emissionsmindernden Wirkung über die ganze Hofdüngerkette (vgl. Studie HAFL), daher wird die Gülleseparierung im Hinblick auf eine Emissionsreduktion nicht generell zur Umsetzung empfohlen. Eine gewisse Reduktion der Emissionen ist zu erwarten, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind:

  • Die flüssige Phase wird mit emissionsmindernder Technik ausgebracht.
  • Sofortiger Transport der festen Phase in eine Biogasanlage und dort möglichst rasche Einspeisung in den Fermenter (d.h. möglichst ohne Zwischenlagerung auf der Biogasanlage),
  • oder die feste Phase wird in einem geschlossenen Raum/Bunker/Behälter oder abgedeckt mit einer undurchlässigen Folie gelagert oder sofort ohne Zwischenlagerung ausgebracht. Nach der Ausbringung soll sie möglichst rasch eingearbeitet werden.
  • Keine Verwendung der festen Phase als Einstreumaterial von Liegeboxen (wegen Abbau und Erwärmung des Materials und damit verbundenen Ammoniakemissionen).

 

Downloads
KOLAS Schlussdokument
Separierung von Gülle und ihr Einfluss auf Ammoniakemissionen
Studie HAFL 2015

Güllezusätze

Minderungsprinzip und Beschreibung
Güllezusätze können je nach Wirkungsweise in drei Gruppen eingeteilt werden:

  • Hemmung mikrobieller Umsetzungen in der Gülle 
  • Förderung und Steuerung der mikrobiellen Umsetzungen der Gülle
  • Beeinflussung der mikrobiellen Umsetzungen in der Gülle über "feinstoffliche Informationen"


Begründung und Bemerkungen
Gemäss dem KOLAS-Arbeitsgruppe Dokument "Allgemeine Anforderungen an Gesuche für einzelbetriebliche Massnahmen", ist die Wirkung betreffend Ammoniak nicht wissenschaftlich belegt. Die Internationale Bodenseekonferenz hat Informationen zum Stand des Wissens bezüglich Güllezusätzen zusammengetragen.

Downloads
Stand des Wissens bezüglich Güllezusätzen. Dokument der Internationalen Bodenseekonferenz
Untersuchung von Gülleadditiven an der HBLFH Raumberg-Gumpenstein 

 

Hier finden Sie alle Massnahmen im Bereich Hofdünger in Tabellenform als PDF.
Literaturhinweise bei einzelnen Massnahmen verweisen auf die Literaturliste.