Nationale Drehscheibe Ammoniak

Reduktion der Ammoniakverluste aus der Landwirtschaft

Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017: Massnahmen Ammoniakminderung

Am 18.10.2017 hat der Bundesrat das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2017 verabschiedet.

Ab 2018 werden demnach folgende Massnahmen zur Minderung von Ammoniakemissionen unterstützt: 

  • Stickstoffreduzierte Phasenfütterung bei Schweinen: Beitrag Fr. 35.-/Jahr und GVE (neuer Ressourceneffizienzbeitrag; Direktzahlungsverordnung, DZV (910.13))
    -> Minderungsprinzip: Verringerte N-Ausscheidungen durch angepasste Fütterung aufgrund unterschiedlichen Bedarfs an Rohprotein / Aminosäuren in verschiedenen Wachstums- und Produktionsphasen. Der durchschnittliche Rohproteingehalt der gesamten Futterration aller auf dem Betrieb gehaltenen Schweine darf 11 Gramm pro Megajoule verdauliche Energie Schwein (11 g RP / MJ VES) nicht überschreiten. Merkblatt AGRIDEA
  • Bauliche Massnahmen bei Rindviehställen (Laufgänge mit Quergefälle und Harnsammelrinne, Erhöhte Fressstände; Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft, IBLV (913.211))
    -> Minderungsprinzipien: Rasches Abfliessen des Harns von der Lauffläche minimiert die Mischung von Kot und Harn, wodurch die Ammoniakverluste reduziert sind. Die erhöhten Fressstände verringern die verschmutzte resp. emittierende Fläche.

 

Aktuell werden entsprechende Merkblätter für die Umsetzung der Massnahmen in der Praxis erarbeitet (AGRIDEA, Agroscope).